2023 wurden in der Schweiz über 30`000 Asylgesuche gestellt, 23% mehr als im Vorjahr. Die Top-Fünf Herkunftsländer, aus welchen rund 20`000 Asylanträge in der Schweiz gestellt wurden, befinden sich in Asien und Afrika. Kurios: In keinem dieser Länder herrschte tatsächlich Krieg, die Fluchtbegründungen reichen von Unterdrückung, angeblicher Verfolgung über Homosexualität bis hin zu wirtschaftlichen Motiven.
2023 wurden insgesamt in der Schweiz insgesamt 30`223 Asylgesuche gestellt. Das sind 5´712 mehr als im Vorjahr.

Das wichtigste Herkunftsland von Asylsuchenden im Jahr 2023 war erneut Afghanistan mit 7´934 Gesuchen. Davon sind 151 auf Familienzusammenführungen, 341 auf Geburten und 1197 auf Mehrfachgesuche zurückzuführen. 6245 Afghanen kamen also neu ins Land und stellten einen Asylantrag. Grund für den Zustrom ist vor allem die Asyl-Änderung des Bundesrates, die vorsieht, dass sämtliche Frauen aus Afghanistan aufgrund der Taliban-Machtübernahme grundsätzlich ein Recht auf Asyl zustehen würde. Afghanistan verfügt über eine Bevölkerung von circa 43 Millionen Personen. Der Bundesrat gesteht also allein diesem Staat in Zentralasien circa 20 Millionen Frauen ein Einreise- und Asylrecht zu.
Auf dem zweiten Platz der Herkunftsländer befand sich 2023 die Türkei (5675 Primär- und 1147 Sekundärgesuche). Obwohl die Türkei ein westlicher NATO-Bündnispartner ist und in dem Land kein Krieg herrscht, strömen seit 2016 hunderttausende Türken nach Europa. Als Fluchtgrund nennen sie Verfolgung durch die Erdogan-Regierung sowie angebliche Repressionen und Unterdrückung, denen sie in der Türkei ausgesetzt seien. In dem Land herrscht jedoch weder eine militärische Auseinandersetzung noch ein Bürgerkrieg. Trotzdem wurden aus dem überaus beliebten Urlaubsland 2023 ganze 5´675 Erstanträge auf Asyl gestellt.

Auf dem dritten Platz befand sich Eritrea (705 Primär- und 1404 Sekundärgesuche). Aus dem ostafrikanischen Kleinstaat strömen seit Jahrzehnten unablässig Personen nach Europa, vor allem in die Schweiz. Als Hauptfluchtgrund wird bei Männern oftmals der Militärdienst genannt, der in Eritrea verpflichtend ist und welcher von der Regierung auf unbefristete Zeit verlängert werden kann. Frauen berufen sich auf den Asylgrund der Unterdrückung und mangelnder Selbstverwirklichung. Die hohe Zahl der Sekundärgesuchte bei Eritreern liegt in Ankermigration in Form von Familienzusammenführungen oder Geburten.
Auf den Plätzen vier und fünf finden sich Algerien (1781 Primär- und 29 Sekundärgesuche) und Marokko (1596 Primär- und 10 Sekundärgesuche).
Auch in diesen beiden Staaten herrscht kein Krieg. Die offizielle Fluchtbegründung sieht auch das Staatsekretariat für Migration und Migranten-Lobbyverbände hauptsächlich in wirtschaftlichen Motiven. Eine Reise des Blick nach Nordafrika dokumentierte diese Beweggründe in der Realität. Personen auf Nordafrika sind in der Schweiz überdurchschnittlich kriminell und sorgen für eine hohe Belastung des Justizapparats. Vor allem im Bereich Diebstahl und Kleinkriminalität.
Von den fünf Top-Herkunftsländern verfügt also kein einziges über einen aktiven Krieg oder Bürgerkrieg. Die Beweggründe liegen hauptsächlich in wirtschaftlichen Motiven. Diese können auch unter dem Deckmantel verfolgt werden, dass man vor drohender Verfolgung fliehen würde. Beispielsweise durch Vortäuschung von Homosexualität, kritischer Haltung gegen das Regime oder der Verletzung von Menschenrechten durch restriktive Gesetze in den Herkunftsländern.
Allein die Top 5 Asyl-Herkunftsländer haben zusammen eine Bevölkerung von 205`000`000 Menschen gegenüber der Schweiz mit 9`000`000 Einwohnern.

Die Ursprünge des Asylrechts
Die Genfer Flüchtlingskonvention, vor allem das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen, war ursprünglich darauf beschränkt echte Flüchtlinge in Europa nach dem 2. Weltkrieg zu schützen. Dies änderte sich 1967 mit der Verabschiedung der New Yorker Protokolle dramatisch. Diese Änderung weitete das Abkommen sowie das Recht auf Asyl auf die gesamte Welt aus. Dadurch wurde das Asylrecht zweckentfremdet, da es nicht mehr Flüchtlinge aus einem Nachbarstaat schützt, sondern jedem Menschen auf der Welt, der sich in seinen Menschenrechten verletzt fühlt, ein grundsätzliches Recht auf Asyl zugesteht. Die Schweiz hat das Abkommen zur Flüchtlingsrechtsstellung 1955 und das New Yorker Protokoll 1968 unterzeichnet. Für den Flüchtlingsschutz stellt dieses völkerrechtliche Abkommen das wichtigste internationale Instrument dar.