Am 14. Juni 2026 stimmt die Schweiz über die Nachhaltigkeitsinitiative der SVP ab. Die Vorlage will die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz bis 2050 auf Zehn-Millionen-Einwohner begrenzen. Die Gegner greifen zu Falschinformationen und Panikmache, vor allem aus wirtschaftlicher Perspektive. Eine Falschbehauptung von Mitte-Nationalrätin Schneider-Schneiter, die von anderen ebenfalls verbreitet wird, ist dabei besonders entlarvend.
Die SVP-Nachhaltigkeitsinitiative will in der Bundesverfassung verankern, dass die Schweizer Bevölkerung bis 2050 die 10-Millionen-Marke nicht überschreiten darf. Das Volksbegehren will der Schweizer Bevölkerungsexplosion durch Einwanderung endlich einen Riegel vorschieben. Bei einem Volks-JA am 14. Juni müssten Bund und Kantone Massnahmen treffen, um eine nachhaltige Bevölkerungsentwicklung sicherzustellen. Falls der Schwellenwert von 9.5 Millionen Menschen überschritten wird, würde das erste Massnahmen im Bereich der Asyl-Migration und des Familiennachzugs nach sich ziehen. Sogenannte „vorläufig Aufgenommene“, also abgewiesene Asyl-Sucher, sollen ab diesem Zeitpunkt keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mehr erhalten. Auch Einbürgerungen würden ausgesetzt werden. Sollten die Massnahmen zur Wachstumseindämmung keine oder nur eine schwache Wirkung entfalten, würden ab der 10-Millionen-Grenze weitere Massnahmen zwingend erforderlich werden. Der Bundesrat müsste dann beispielsweise den UN-Migrationspakt aufkündigen. Falls diese Massnahme ebenfalls nicht zur Einhaltung des Schwellenwerts führt, würde eine Kündigung der Abkommen bezüglich der Personenfreizügigkeit mit der EU in Betracht gezogen werden müssen.
Grenzgänger: Die Zahlen im Überblick
Wer im Ausland wohnt und in der Schweiz erwerbstätig ist, ist ein sogenannter Grenzgänger. Für Grenzgänger gibt es eine eigene Bewilligung, den Ausweis G. Die Zahl der Grenzgänger hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Im März 2025 gab es rund 406 000 Personen, die als Grenzgänger registriert wurden. Ein eklatanter Anstieg seit 2019, als ihre Anzahl noch 339’000 Personen betrug.

2025 hatte etwas mehr als die Hälfte aller Grenzgänger ihren Wohnsitz in Frankreich (57,8%). Ebenfalls grosse Anteile wohnten in Italien (22,7%) und in Deutschland (16,3%). Über die letzten fünf Jahre hinweg stieg die Anzahl von 338 000 im Jahr 2020 auf über 406 000 im 1. Quartal 2025. Dies entspricht einem Wachstum von 20,0%.
Bevölkerungswachstum in der Schweiz
Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz ist zwischen 2002 und 2024 um rund eine Million Personen (durch die Personenfreizügigkeit) und 400`000 (durch Einwanderung aus Drittstaaten) weiteren Menschen angewachsen. Asyl und Schutzstatus nicht eingerechnet. Das Wachstum ist ausschliesslich auf Migration zurückzuführen. Endogenes Bevölkerungswachstum – also durch einheimischen Nachwuchs – findet nicht statt.
Schneider-Schneiter verbreitet Falschbehauptung
Angesichts dieser Tatsachen und den konkreten Forderungen der Initiative-Befürworter wirkt die Aussage der Mitte-Nationalrätin Schneider-Schneiter in einem vergangenen Interview mit der BZ besonders abstrus. So behauptete Schneider-Schneiter, dass mit einer Annahme der SVP-Initiative wichtige Arbeitnehmern wie Grenzgänger fehlen würden. Der Ergänzung, dass Grenzgänger gar nicht zur ständigen Wohnbevölkerung zählen würden (und somit von der Initiative nicht tangiert werden), stimmte sie zwar zu, setzt aber umso täuschend-heuchlerischer nach: „Gefühlsmässig werden jedoch auch Grenzgänger, Asylsuchende und sogar Touristen als Zuwanderer wahrgenommen.“ In diesen kruden Aussagen werden Themen vermischt, die keinerlei Zusammenhang aufweisen.
Grenzgänger bleiben draussen?
Auf X doppelt Schneider-Schneiter nach: Die eigenständige Steuerung der Zuwanderung stehe im direkten Widerspruch zur Personenfreizügigkeit. Erneut vermischt die Mitte-Nationalrätin Fakten mit propagandistischen Fiktionen: Ein Wegfall der PFZ würde lediglich die Rechtsgrundlage für Grenzgänger neu ordnen, jedoch nicht verunmöglichen. Grenzgänger bzw. ihre Arbeitgeber wären schlicht mit höheren Hürden konfrontiert, damit Unternehmen sich erst auf die Arbeitnehmersuche im Inland konzentrieren müssten. Ohne die Personenfreizügigkeit müssten Unternehmen beweisen, dass keine inländische Arbeitskraft für diese Arbeit geeignet ist. Erst dann könnten sie Grenzgänger innerhalb festgelegter Regionen rekrutieren, vorzugsweise in regionaler Nähe. Ähnlich wird dies heute bereits mit Angehörigen von Drittstaaten gehandhabt.
Zusätzlich wären Grenzgänger dazu verpflichtet täglich an ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz zu reisen. Mit der Aufkündigung des Abkommens über die Personenfreizügigkeit würde zwar bürokratischer Mehraufwand entstehen, jedoch würde Unternehmen genau dadurch dazu motiviert werden das inländische Potential zu nutzen, statt unnötigerweise Ausländer zu rekrutiert. Mit der täglichen Rückkehrpflicht für Grenzgänger würde zusätzlich ebenfalls der inländische Wohnungsmarkt entlastet werden.
Zusammengefasst können Grenzgänger also auch in Zukunft in der Schweiz arbeiten, jedoch um die für Einheimische netto positive Tatsache ergänzt, dass zuerst auf inländisches Potential zurückgegriffen werden muss.




