78% Ausländer – die Auslastung von Schweizer Haftanstalten

Am Stichtag 31. Januar 2024 waren die Schweizer Gefängnisse zu 95% ausgelastet. Der Justizvollzug ist eine immense finanzielle Belastung für den Staat und die Gesellschaft. Erstaunlich ist, dass diese Belastung nicht durch die eigenen Bürger verursacht wird, sondern 78% der Insassen in Schweizer Haftanstalten Ausländer sind.  

Von insgesamt 6881 inhaftierten Straftäter waren am 31. Januar 2024 ganze 5387 Häftlinge keine Schweizer Staatsbürger. Der Staat verfügt über insgesamt 88 Justizvollzugsanstalten (JVAs) und ihre Gesamtkapazitäten standen mit 95% belegten Haftplätzen unmittelbar vor der vollständigen Auslastung.

Der Betrieb des Justizapparats und seinen Einrichtungen ist ein immenser finanzieller Aufwand. Die genauen Kosten bleiben allerdings unerklärt, da die finanzielle Belastung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden aufgeteilt wird. Die Kosten beschränken sich weiter auch nicht nur auf die Unterbringung, Verpflegung und Bewachung der Straftäter, sondern weiten sich auf deren Resozialisierung, Therapie-Programme und Reintegrationsprogramme aus. Der landesweit berühmte Fall um den Intensivtäter Brian Keller bietet einen Einblick in den massiven finanziellen Aufwand, den Kriminelle und Straftäter verursachen.  

Ein genauerer Blick auf die Zusammensetzung der fremden Straftäter zeigt, dass der Löwenanteil der migrantischen Insassen überhaupt keine Aufenthaltserlaubnis für die Schweiz besitzen, oder gar offiziell als Asylbewerber oder Schutzsuchende registriert sind.

Die Rückfallquote gilt vor allem unter Asylbewerbern und Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis als hoch, teilweise bei über 50%. Vor allem Kriminelle aus nordafrikanischen Staaten wie Tunesien, Algerien oder Marokko bewegen sich oftmals zwischen Tür und Angel der Justizvollzugsanstalten.

Da viele von ihnen für Kleinkriminalität verurteilt werden, bleiben die meisten nach Verbüßung ihrer Haft faktisch weiterhin in der Schweiz.

Die zweitgrößte Belastungsgruppe für den Justizapparat sind Ausländer mit einer Aufenthaltsbewilligung. Hierbei handelt es sich um Personen, die eine befristete oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz besitzen.

Die Gruppe der Schweizer Straftäter, also sämtliche Personen mit einem Schweizer Pass, verursachen im eigenen Land glediglcih einen Fünftel (21.7%) der Gesamtverbrechen, die zu einer Inhaftierung führen können.

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